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Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH

NAMU, Kaiserlei, Dekarbonisierung..., EU-Taxonomieverordnung, OBERIRDISCH, UMWELTBEWUSSTER, Mietflächen
Adresse / Anfahrt
Niederstraße 18
40789 Monheim am Rhein
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2020. Geschäftsanschrift: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien in Offenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bürkel, Christoph Martin, Frankfurt am Main, *19.08.1966; Walker, Ernst-Otto, Frankfurt am Main, *26.02.1951, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordring Offenbach GmbH & Co. 1. Erwerbs KG, Monheim am Rhein nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Nordring Offenbach GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.