2009-03-11: Name der Firma: Nordsee-Druck GmbH & Co. KG. Sitz der Firma: Bremerhaven. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter: 1. Nordsee-Druck Verwaltungs GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5184 BHV). Rechtsform: Kommanditgesellschaft..
2020-08-25: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Nordsee Presselogistik GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 5213 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.