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Nordson EFD Deutschland GmbH

Thermal Compounds, SIL-MORE, Non-Silicone..., Jiangsu Province, Uses, Grease
Adresse / Anfahrt
Habermehlstraße 50
75172 Pforzheim
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-12:
Bestellt als Geschäftsführer: Sandham, Godfrey, Nash/Großbritannien; Wenz, Axel Jochen, Erftstadt, *22.06.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-07-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.

2010-08-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Keck, Roland, Dobel, *29.07.1951.

2010-10-15:
Mit der "NORDSON Deutschland GmbH", Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 13225) wurde am 29.09.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 29.09.2010 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2010-11-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Kroeger, Kai, Bienenbüttel, *13.05.1972, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.

2011-03-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Nordson EFD Deutschland GmbH.

2012-04-13:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.03.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NORDSON Deutschland GmbH", Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 13225) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-06-08:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.05.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.09.2010 mit der "NORDSON Deutschland GmbH", Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 13225) Kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.