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Noris Fliesen- und Natursteinhandel GmbH

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Adresse / Anfahrt
Haeberleinstraße 6
90411 Nürnberg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-07:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Haeberleinstr. 6, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Dowiasch, Stefan, Kreßberg, *11.12.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loy, Dietmar, Fürth, *13.01.1958; Loy, Birgit, geb. Sulzer, Nürnberg, *01.01.1959.

2015-10-31:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Maas Baustoffe GmbH mit dem Sitz in Ilshofen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-11-10:
Die Verschmelzung wurde am 05.11.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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