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Northeimer Sport und Freizeit GmbH

NomSF, Schwimmhalle, Saunalandschaft..., Medienangebote, Meeresluft-Vitalkabine, Seitenende, Entsperren, Z.B, Informationsangebot, Freibäder
Adresse / Anfahrt
Am Mühlenanger 1
37154 Northeim
1x Adresse:

Arentsschildtstraße 2
37154 Northeim


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2021-05-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Am Mühlenanger 1, 37154 Northeim. Gegenstand: - der öffentliche Bäderbetrieb sowie alle dazugehörigen bäderwirtschaftlichen Aufgaben und Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb des Hallenbades Northeim, des Bergbades und des Sudheimer Freibades; - Errichtung und Betrieb von Veranstaltungs-, Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere der Schuhwallhalle; - das Halten und Verwalten von Beteiligungen als Holdinggesellschaft, insbesondere der SWN, deren Unternehmensgegenstand die Versorgung mit Energie, Wärme, Wasser, Telekommunikation und IT-Dienstleistungen sowie ähnliche und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Leistungen wie Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berlin, Frank, Osterode am Harz, *11.06.1969; Schaper, Dirk, Osterode am Harz, *10.10.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Entstanden durch Ausgliederung der Regiebetriebe der Stadt Northeim "BergBad Northeim", Sitz Northeim und "Freibad Sudheim", Sitz Northeim (Spaltung in der Form der Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2, §§ 168 ff. UmwG) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.05.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR beschlossen. 25.500,00 EUR.

2021-09-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2021 Teile des Vermögens der SWN Stadtwerke Northeim GmbH mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 130376) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-09-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2021 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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