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Notglaserei Süd UG (haftungsbeschränkt)

Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Steindamm 38
28719 Bremen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-11:
Geschäftsanschrift: Gerhard-Rohlfs-Straße 59, 28757 Bremen; Gegenstand: Die Werbung, Verkaufsförderung und Marketing für Arbeiten nach dem Berufsbild des Glaserhandwerks. Beratungsdienste in Bezug auf die Instandhaltung von Gebäuden, Einbau von Glas und Verglasungsteilen, Glaserarbeiten, Glaserarbeiten für Gebäude, Reparaturverglasung sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten nach dem Berufsbild des Glaserhandwerks. Kapital: 300 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Kerkhoff, Annette, *06.07.1978, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.02.2013

2014-03-24:
Geschäftsanschrift jetzt: Steindamm 38, 28719 Bremen.

2019-12-09:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Notglaserei Nord GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 28591 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.