2017-01-19: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängender Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Haag, Stefan, Ingenieur, Simmozheim, *18.09.1975; Nothacker, Friedrich, Ingenieur, Neubulach, *11.01.1971.