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Nova Holding GmbH

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Nähefahrtsweg 4a
63456 Hanau
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2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2004 mit Änderung vom 19.08.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Rödermark (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41124) nach Hanau beschlossen. Geschäftsanschrift: Nähefahrtsweg 4 a, 63456 Hanau. Gegenstand: Begründung oder Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen im In- und Ausland an Unternehmen jeglicher Art, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung sowie Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Marx, Sascha, Hanau, *04.11.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lifetime Immobilien GmbH mit Sitz in Hanau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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