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Nova Tec GmbH Innovative Technologie

Sonstige Dienstleistungen, Rollnahtschweißen, Rohrverdichten..., ISO-Zertifizierten, Ultraschallkomponenten, Ultraschallschneiden, Fertigungsprozesses, Prozessabläufen, Werkzeugbau, Kunststoffschweißen, Ultraschalltechnologie
Adresse / Anfahrt
Am Graspfad 3
65795 Hattersheim am Main
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2006. Gegenstand: Halten und Verwalten von GmbH-Anteilen sowie Kauf und Verpachtung von Gegenständen und Rechten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Skledar, Boris, Sulzheim, *24.12.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: NovaTec GmbH Innovative Technologie. Neuer Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen und Elektroden aller Art und der Maschinenbau, das Erodieren, Zerspanen, Schleifen sowie das Herstellen von Ultraschallschweißmaschinen für das Metall- und Kunststoffschweißen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NovaTec GmbH mit dem Sitz in Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 18515) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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