2018-06-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2018. Geschäftsanschrift: Schwalbenweg 12, 34253 Lohfelden. Gegenstand: Erstellen von Bauleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nuredinoski, Ali, Lohfelden, *03.10.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Quellenweg 14, 34253 Lohfelden.
2019-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf 27.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschafter, Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.07.2018 - mit Nachtrag vom 29.8.2018 - sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.7.2018 und vom 29.8.2018 Teile des Vermögens des Inhabers des Einzelkaufmanns Nuredini-Bau e.K., Lohfelden (Amtsgericht Kassel HRA 17719) im Wege der Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.