2008-12-19: Leon-Rot.Geschäftsanschrift: Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
2010-08-13: Leon-Rot.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Nussbaum, Klaus, St. Leon-Rot, *26.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-08: Leon-Rot. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Nussbaum Medien Verwaltungs-GmbH.
2017-01-18: Leon-Rot. Bestellt als Geschäftsführer: Bechtold, Timo, Forst, *06.07.1976; Schmidt, Michael, St. Leon-Rot, *27.10.1977; Tews, Andreas Stephan, Wiernsheim, *26.02.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bechtold, Timo, Östringen, *06.07.1976; Tews, Andreas, Weil der Stadt, *26.02.1967.
2017-09-01: Leon-Rot. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nussbaum Medien Bad Friedrichshall Verwaltungs GmbH", Bad Friedrichshall (Amtsgericht Stuttgart HRB 108866) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.