2013-11-28: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.12.2002 mit dem einzelkaufmännischen Unternehmen Robby Kämmler, Internationale Transporte mit Sitz in Aue ist durch Kündigung zum 31.12.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.