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NwComp Elektrotechnik GmbH

Computer, Agfeo Telefonanlage, ISDN TK Anlage..., Läuft, Tarifdschungel
Adresse / Anfahrt
(Offenbach Karree)
Albert-Leidl-Straße 2
86179 Augsburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Computertechnik und Telekommunikation, sowie Installation, Planung und Wartung von Netzwerken und Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiederspan, Viktor, Augsburg, *30.09.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-04-07:
Geschäftsanschrift geändert wie vorstehend.

2014-01-14:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Wiederspan, Viktor, Augsburg, *30.09.1972; einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-16:
Die Verschmelzung wurde am 01.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .

2017-09-16:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der NWComp Solar GmbH mit dem Sitz in Augsburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.