2016-07-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016. Geschäftsanschrift: Herbststr. 22, 83080 Oberaudorf. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung, Beschaffung, Produktion und Vermarktung von Informationen, Kommunikation und Veranstaltungen mit den dazu notwendigen Sach- und Dienstleistungen, die Beteiligung an anderen Firmen, die Verwaltung von Patent-, Marken- und Lizenzrechten sowie von Immobilien. Es wird damit der bisher unter der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma O2C Communication OHG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 81221, betriebene Geschäftsbereich fortgeführt. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. (3) Im Fall von Beteiligungen kann die Gesellschaft für diese Firmen Management- und Dienstleistungsaufgaben übernehmen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Osterkorn, Heidi, München, *16.08.1967; Dr. Osterkorn, Dirk, München, *09.07.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "O2C Communication OHG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 81221). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.