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OEKOGENO Hausgenossenschaft eG

Zwischendörfer, Wohnquartier
Adresse / Anfahrt
Wilhelmstraße 8
79098 Freiburg im Breisgau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-14:
Genossenschaft. Satzung vom 06.08.2014 mit Änderung vom 20.11.2014. Gegenstand: Die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung, sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Erklärtes Ziel der Genossenschaft ist nicht nur ein einzelnes Objekt sondern das Modell "soziales, genossenschaftliches Wohnen" als eine Wohnform der Zukunft zu etablieren. Die Genossenschaft wird sozialverantwortliches Handeln, bürgerschaftliches Engagement und betriebswirtschaftliche Kompetenz bündeln um attraktives Wohnen in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Bettinger, Joachim Christoph, Sölden, *25.08.1961; von Döhren, Katrin, Freiburg im Breisgau, *09.02.1965.

2016-03-22:
Nicht mehr Vorstand: von Döhren, Katrin, Freiburg im Breisgau, *09.02.1965.

2016-04-07:
Bestellt als Vorstand: Steyer, Bernd Elmar, Freiburg im Breisgau, *24.09.1947.

2018-03-28:
Nicht mehr Vorstand: Steyer, Bernd Elmar, Freiburg im Breisgau, *24.09.1947. Bestellt als Vorstand: Schüle, Rainer, Freiburg im Breisgau, *07.08.1961.

2018-08-23:
Die Generalversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) und § 14 (Gewinnverteilung, Verlustdeckung, Rückvergütung und Rücklagen) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.