2014-12-23: Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.11.2014. Geschäftsanschrift: Mozart-Center, Berliner Platz 12, 97080 Würzburg . Gegenstand des Unternehmens: Einbringung und Vermarktung von medienübergreifenden Internet- und Onlinedienstleistungen sowie Beratung im Bereich Internetmarketing. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Gläser, Nils Frederik, Frankfurt am Main, *12.07.1978; Poslowsky, Martin, Höchberg, *18.07.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-30: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Proventu GmbH & Co. KG, Würzburg beim Amtsgericht Würzburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2015-08-11: Die Hauptversammlung vom 16.07.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Proventu GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Würzburg und die Änderung des § 7 der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 52.000,00 EUR.
2015-08-22: Die Proventu GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Würzburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.07.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.07.2015 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-19: Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.