2012-10-01: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2012 im Wege des Formwechsels in die OP-Servicecenter Bonn GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA xxxxxxx) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-19: Der Formwechsel ist im Register der übernehmenden OP-Servicecenter Bonn GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 8052) am 05.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.