Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
OPEL BANK GMBH
65428 Rüsselsheim am MainDE
mind. 29 Mitarbeiter
37x HR-Bekanntmachungen:
2006-11-09:
Der mit der Adam Opel GmbH (AG Darmstadt, HRB 84283) am 28.08.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.09.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2006-11-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2007-01-25:
Mit der GMAC Gemany GmbH Co. KG mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HR 83125) als herrschendem Unternehmen ist am 12.01.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2007-04-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950.
2007-06-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knippschild, Siegward Reiner, Nauheim, *09.05.1944. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950; Wehrfritz, Kalheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2007-06-19:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wehrfritz, Karlheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2007-07-17:
Die Zweigniederlassung in 22846 Norderstedt ist aufgehoben.
2007-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Vertretung) und 7 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Ratz, Gebhard J., Jurist, Mainz, *24.08.1954; Schrimpf, Klaus H., Rüsselsheim, *09.10.1957, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ratz, Gebhard, Rüsselsheim, *24.08.1954; Schrimpf, Klaus Hans, Rüsselsheim, *09.10.1957.
2008-10-29:
Die Zweigniederlasssungen GMAC Bank GMBH Zweigniederlassung München, 81377 München, und GMAC Bank GmbH Zweigniederlassung Krefeld, 47807 Krefeld, sind aufgehoben.
2008-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsheim. Neues Stammkapital: 218.892.541,79 EUR.
2009-02-03:
Prokura erloschen: Wehrfritz, Karlheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2009-05-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Wittenberg, Jörg, Bonn, *21.12.1963.
2009-06-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bausback, Anna Maria, Wesseling, *14.06.1969.
2010-07-20:
Prokura erloschen: Dr. Wittenberg, Jörg, Bonn, *21.12.1963.
2012-03-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ratz, Gebhard J., Jurist, Mainz, *24.08.1954. Prokura erloschen: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Tidenham, *04.04.1969.
2013-04-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Leibold, Steven, Wiesbaden, *24.09.1960.
2013-08-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Potsdam, *04.04.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Paulat, Erhard, Tidenham/Großbritannien, *04.04.1969.
2013-09-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950.
2013-11-21:
Prokura erloschen: Bausback, Anna Maria, Wesseling, *14.06.1969.
2014-07-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainstraße 190, 65428 Rüsselsheim.
2014-07-29:
Geschäftsanschrift: Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim.
2014-12-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ziesche, Jörg, Sulzbach, *11.09.1971.
2015-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Opel Bank GmbH.
2015-04-14:
Durch Verschmelzung ist der am 12.01.2007 mit der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMAC Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) übergegangen.
2015-05-06:
Von Amts wegen berichtigt: Nach Verschmelzung der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin auf die einzige Kommanditisten der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 83125) ist der mit dieser Gesellschaft am 12.01.2007 als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMAC Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) durch Anwachsung übergegangen.
2015-05-12:
Von Amts wegen berichtigt: Nach Verschmelzung der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin auf die einzige Kommanditisten der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 83125) ist der mit dieser Gesellschaft am 12.01.2007 als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMF Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) durch Anwachsung übergegangen.
2015-12-01:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Wiesbaden, *04.04.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Panman, Kornelis, München, *20.01.1972.
2018-07-13:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Opel Bank GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 82002) als übertragender Rechtsträger mit der Opel Finance S.A. Unipersonal, Aktiengesellschaft nach spanischem Recht (sociedad anónima) mir einem Alleinaktionär (Sociedad Anónima Unipersonal - "S.A.U."), mit Sitz in Madrid, Spanien, eingetragen beim spanischen Handelsregister (Madrid) (Registros Mercantiles de Espana) Registernummer Hoja M-30.520, Band (Tomo) 1.678, Seite (Folio) 121, als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Opel Bank GmbH, Mainzer Straße 190, 64528 Rüsselsheim, Deutschland und Opel Finance S.A. Unipersonal, Avenida de Bruselas, 20 - Edificio Gorbea 4, Alcobendas, 28108 Madrid, Spanien.
2018-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Insurance Services GmbH mit dem Sitz in Rüsselsheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Finance Germany Holdings GmbH mit dem Sitz in Rüsselsheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Finance Services GmbH mit dem Sitz in Potsdam verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2018 mit der Opel Finance S.A. mit dem Sitz in Madrid/Spanien (Registro Mercantil de Madrid 000030520 - Band 1.678, Blatt 121, Seite M-30520) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-21:
Prokura erloschen: Ziesche, Jörg, Sulzbach, *11.09.1971.
2019-05-29:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Opel Bank GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 82002) als übertragender Rechtsträger mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich (Französische Aktiengesellschaft (Société Anonyme), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Opel Bank GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, geltend zu machen.Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat gemäß § 122j Abs. 1 UmwG schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder Email reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherung an Eides statt) sind beizugeben. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind. Die Opel Bank GmbH wird vollständig auf die Opel Bank S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Opel Bank GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegenüber der Opel Bank S.A. geltend zu machen.Für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A.) gilt:Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) haben die Gläubiger der Opel Bank S.A. das Recht, der Verschmelzung zum Schutze ihrer Rechte zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann von jedem Gläubiger unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die Forderung dieses Gläubigers vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bereits fällig war.Um der Verschmelzung zu widersprechen, muss der Gläubiger gemäß Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs binnen dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Verschmelzung, in dem offiziellen Bekanntmachungsblatt für Eintragungen im französischen Handelsregister (Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales - BODACC) sowie einem amtlichen Mitteilungsblatt (Journal d'Annonces Légales - JAL), Widerspruch bei dem für die Opel Bank S.A. zuständigen Handelsgericht erheben, wobei die dreißig (30) Tagesfrist mit Datum der letzten der beiden oben genannten Bekanntmachungen zu laufen beginnt. Der Bestand der Forderung des Gläubigers ist hierbei durch geeignete Unterlangen nachzuweisen.Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das französische Handelsgericht entweder die vollständige Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder, wenn die Opel Bank S.A. als übernehmende Gesellschaft dem zustimmt, die Leistung ausreichender Sicherheiten anordnen. Kommt es entgegen der Anordnung des Handelsgerichts nicht zur vollständigen Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder der Leistung der vom Handelsgericht für ausreichend erachteten Sicherheiten, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger nicht verbindlich. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung hindert nicht die weitere Umsetzung des Verschmelzungsvorhabens. Die Anwendung vertraglicher Abreden, denen zufolge der Gläubiger im Falle einer Verschmelzung der Opel Bank S.A. mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung seiner Forderungen verlangen kann, wird durch das Widerspruchsverfahren nach Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs nicht ausgeschlossen. Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A).:Infolge der Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Regelungen des deutschen Rechts müssen die Anteilsinhaber der Opel Bank S.A. nicht gemäß Artikel L. 236-28 Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs darüber beschließen, ob die vom deutschen Recht vorgesehenen Verfahren zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung finden. An der Opel Bank S.A. werden 0,07 % der Geschäftsanteile von Minderheitsgesellschaftern gehalten. Für grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge sieht das französische Recht keine spezifischen Regelungen betreffend den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften, die auf einen nationalen Verschmelzungsvorgang Anwendung finden. Im Falle einer nationalen Verschmelzung beschränken sich die Rechte der Minderheitsgesellschafter auf Informationsrechte und auf den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter.Im Hinblick auf die Informationsrechte der Minderheitsgesellschafter legt das französische Recht fest (Artikel R. 236-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs), dass die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligte französische Gesellschaft ihren Gesellschaftern den Entwurf des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsbericht, die Zwischenabschlüsse (sofern vorhanden), den geprüften Jahresabschluss, den Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie die Berichte der Abschlussprüfer für die letzten drei Geschäftsjahre betreffend die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung stellen muss.Hinsichtlich des Schutzes der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter gelten die allgemeinen Regeln.Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Opel Bank GmbH, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, Deutschland.
2019-08-22:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem französischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-30:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich am 04.11.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-11-09:
Der mit der Adam Opel GmbH (AG Darmstadt, HRB 84283) am 28.08.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.09.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2006-11-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2007-01-25:
Mit der GMAC Gemany GmbH Co. KG mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HR 83125) als herrschendem Unternehmen ist am 12.01.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2007-04-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950.
2007-06-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knippschild, Siegward Reiner, Nauheim, *09.05.1944. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950; Wehrfritz, Kalheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2007-06-19:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wehrfritz, Karlheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2007-07-17:
Die Zweigniederlassung in 22846 Norderstedt ist aufgehoben.
2007-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Vertretung) und 7 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Ratz, Gebhard J., Jurist, Mainz, *24.08.1954; Schrimpf, Klaus H., Rüsselsheim, *09.10.1957, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ratz, Gebhard, Rüsselsheim, *24.08.1954; Schrimpf, Klaus Hans, Rüsselsheim, *09.10.1957.
2008-10-29:
Die Zweigniederlasssungen GMAC Bank GMBH Zweigniederlassung München, 81377 München, und GMAC Bank GmbH Zweigniederlassung Krefeld, 47807 Krefeld, sind aufgehoben.
2008-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsheim. Neues Stammkapital: 218.892.541,79 EUR.
2009-02-03:
Prokura erloschen: Wehrfritz, Karlheinz, Frankfurt am Main, *02.01.1961.
2009-05-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Wittenberg, Jörg, Bonn, *21.12.1963.
2009-06-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bausback, Anna Maria, Wesseling, *14.06.1969.
2010-07-20:
Prokura erloschen: Dr. Wittenberg, Jörg, Bonn, *21.12.1963.
2012-03-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ratz, Gebhard J., Jurist, Mainz, *24.08.1954. Prokura erloschen: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Tidenham, *04.04.1969.
2013-04-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Leibold, Steven, Wiesbaden, *24.09.1960.
2013-08-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Potsdam, *04.04.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Paulat, Erhard, Tidenham/Großbritannien, *04.04.1969.
2013-09-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gellineck, Arthur, Hamm, *02.07.1950.
2013-11-21:
Prokura erloschen: Bausback, Anna Maria, Wesseling, *14.06.1969.
2014-07-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainstraße 190, 65428 Rüsselsheim.
2014-07-29:
Geschäftsanschrift: Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim.
2014-12-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ziesche, Jörg, Sulzbach, *11.09.1971.
2015-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Opel Bank GmbH.
2015-04-14:
Durch Verschmelzung ist der am 12.01.2007 mit der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMAC Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) übergegangen.
2015-05-06:
Von Amts wegen berichtigt: Nach Verschmelzung der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin auf die einzige Kommanditisten der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 83125) ist der mit dieser Gesellschaft am 12.01.2007 als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMAC Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) durch Anwachsung übergegangen.
2015-05-12:
Von Amts wegen berichtigt: Nach Verschmelzung der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin auf die einzige Kommanditisten der GMAC Germany GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 83125) ist der mit dieser Gesellschaft am 12.01.2007 als herrschendem Unternehmen abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die GMF Germany Holdings GmbH, Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91970) durch Anwachsung übergegangen.
2015-12-01:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Paulat, Erhard, Wiesbaden, *04.04.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Panman, Kornelis, München, *20.01.1972.
2018-07-13:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Opel Bank GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 82002) als übertragender Rechtsträger mit der Opel Finance S.A. Unipersonal, Aktiengesellschaft nach spanischem Recht (sociedad anónima) mir einem Alleinaktionär (Sociedad Anónima Unipersonal - "S.A.U."), mit Sitz in Madrid, Spanien, eingetragen beim spanischen Handelsregister (Madrid) (Registros Mercantiles de Espana) Registernummer Hoja M-30.520, Band (Tomo) 1.678, Seite (Folio) 121, als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Opel Bank GmbH, Mainzer Straße 190, 64528 Rüsselsheim, Deutschland und Opel Finance S.A. Unipersonal, Avenida de Bruselas, 20 - Edificio Gorbea 4, Alcobendas, 28108 Madrid, Spanien.
2018-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Insurance Services GmbH mit dem Sitz in Rüsselsheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Finance Germany Holdings GmbH mit dem Sitz in Rüsselsheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Finance Services GmbH mit dem Sitz in Potsdam verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2018 mit der Opel Finance S.A. mit dem Sitz in Madrid/Spanien (Registro Mercantil de Madrid 000030520 - Band 1.678, Blatt 121, Seite M-30520) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-21:
Prokura erloschen: Ziesche, Jörg, Sulzbach, *11.09.1971.
2019-05-29:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Opel Bank GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 82002) als übertragender Rechtsträger mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich (Französische Aktiengesellschaft (Société Anonyme), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562068684 RCS Nanterre) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Opel Bank GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, geltend zu machen.Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Anmeldung hat gemäß § 122j Abs. 1 UmwG schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder Email reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherung an Eides statt) sind beizugeben. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Opel Bank GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind. Die Opel Bank GmbH wird vollständig auf die Opel Bank S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Opel Bank GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegenüber der Opel Bank S.A. geltend zu machen.Für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A.) gilt:Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) haben die Gläubiger der Opel Bank S.A. das Recht, der Verschmelzung zum Schutze ihrer Rechte zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht kann von jedem Gläubiger unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die Forderung dieses Gläubigers vor Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bereits fällig war.Um der Verschmelzung zu widersprechen, muss der Gläubiger gemäß Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs binnen dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Verschmelzung, in dem offiziellen Bekanntmachungsblatt für Eintragungen im französischen Handelsregister (Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales - BODACC) sowie einem amtlichen Mitteilungsblatt (Journal d'Annonces Légales - JAL), Widerspruch bei dem für die Opel Bank S.A. zuständigen Handelsgericht erheben, wobei die dreißig (30) Tagesfrist mit Datum der letzten der beiden oben genannten Bekanntmachungen zu laufen beginnt. Der Bestand der Forderung des Gläubigers ist hierbei durch geeignete Unterlangen nachzuweisen.Wird dem Widerspruch stattgegeben, so kann das französische Handelsgericht entweder die vollständige Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder, wenn die Opel Bank S.A. als übernehmende Gesellschaft dem zustimmt, die Leistung ausreichender Sicherheiten anordnen. Kommt es entgegen der Anordnung des Handelsgerichts nicht zur vollständigen Erfüllung der Forderung des Gläubigers oder der Leistung der vom Handelsgericht für ausreichend erachteten Sicherheiten, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger nicht verbindlich. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung hindert nicht die weitere Umsetzung des Verschmelzungsvorhabens. Die Anwendung vertraglicher Abreden, denen zufolge der Gläubiger im Falle einer Verschmelzung der Opel Bank S.A. mit einer anderen Gesellschaft die sofortige Erfüllung seiner Forderungen verlangen kann, wird durch das Widerspruchsverfahren nach Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzbuchs nicht ausgeschlossen. Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft (Opel Bank S.A).:Infolge der Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Regelungen des deutschen Rechts müssen die Anteilsinhaber der Opel Bank S.A. nicht gemäß Artikel L. 236-28 Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs darüber beschließen, ob die vom deutschen Recht vorgesehenen Verfahren zum Schutze von Minderheitsgesellschaftern Anwendung finden. An der Opel Bank S.A. werden 0,07 % der Geschäftsanteile von Minderheitsgesellschaftern gehalten. Für grenzüberschreitende Verschmelzungsvorgänge sieht das französische Recht keine spezifischen Regelungen betreffend den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften, die auf einen nationalen Verschmelzungsvorgang Anwendung finden. Im Falle einer nationalen Verschmelzung beschränken sich die Rechte der Minderheitsgesellschafter auf Informationsrechte und auf den Schutz der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter.Im Hinblick auf die Informationsrechte der Minderheitsgesellschafter legt das französische Recht fest (Artikel R. 236-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs), dass die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligte französische Gesellschaft ihren Gesellschaftern den Entwurf des Verschmelzungsplans, den Verschmelzungsbericht, die Zwischenabschlüsse (sofern vorhanden), den geprüften Jahresabschluss, den Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie die Berichte der Abschlussprüfer für die letzten drei Geschäftsjahre betreffend die an dem Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung stellen muss.Hinsichtlich des Schutzes der Minderheitsgesellschafter vor einem Missbrauch der Rechte durch die Mehrheitsgesellschafter gelten die allgemeinen Regeln.Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Opel Bank GmbH, Mainzerstraße 190, 65428 Rüsselsheim, Deutschland.
2019-08-22:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem französischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-30:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Opel Bank S.A. mit Sitz in Rueil-Malmaison, Frankreich am 04.11.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.