2018-01-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2016 mit Nachtrag vom 18.12.2017. Geschäftsanschrift: Candidplatz 13 IV, 81543 München. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Diener, Adam, Grünwald, *26.10.1939, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Call-Centers sowie Verkauf von Bau-Lizenzen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Fell, Markus, Grünwald, *02.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-15: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Fell, Markus, Grünwald, *02.10.1964.
2019-03-16: Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2019 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frundsbergerstr. 8a, 82031 Grünwald.
2021-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: OPTA Marketing II GmbH. Die Opta Werbe- und Einkaufs-GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 142536) und die OPTA Marketing GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 155757) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.