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OPTIKUS Handels- und Vertriebs-GmbH

Optiker, Optimaler Service, Fanbrille..., Hören, Sehen
Adresse / Anfahrt
Marktplatz 2
48496 Hopsten
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2011. Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 48496 Hopsten. Gegenstand: Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Brillenfassungen und anderen optischen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hildebrandt, Axel, Hopsten, *29.03.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: OPTIKUS Handels- und Vertriebs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Groß- und Einzelhandels für Brillen- und Hörgeräte, insbesondere von Augenoptiker- und Hörgerätefachgeschäften, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Hörgeräten, Brillen- und Brillenfassungen und anderen optischen und hörgerätespezifischen Produkten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.09.2013 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hildebrandt, Axel, Hopsten, *29.03.1966 unter der Firma Optikus Axel Hildebrandt e.K. in Hopsten (Amtsgericht Steinfurt HRA 6551) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkaptial und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung im Wege der Aufnahme des unter der Firma Optikus Axel Hildebrandt e.K., Hopsten (Amtsgericht Steinfurt HRA 6551) betriebenen Unternehmens beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-18:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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