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ORYX GmbH

Dreihundertdreiundsechzigste, VELDHOEN, Klöpfer Prämienshop..., Vermögensverwaltungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Hohe Bleichen 10
20354 Hamburg
1x Adresse:

Hohe Bleichen 21
20354 Hamburg


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6x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: ORYX GREEN Warenhandels & Marketing GmbH. Familienname infolge Eheschließung geändert in: Geschäftsführer: Gross, Saliye, Lübeck, *04.03.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.

2017-10-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Bleichen 10, 20354 Hamburg.

2019-11-06:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Bürgers, Michael, Hamburg, *06.01.1960.

2019-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert, nun Geschäftsführer: Gross, Saliye, Hamburg, *04.03.1975, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Gross, Oliver, Hamburg, *02.07.1960. Bestellt Geschäftsführer: Stauffer, Borjanka, Hemishofen / Schweiz, *05.05.1970, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-08-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der omnicall mobile communication GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 81506) beschlossen. 125.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der omnicall mobile communication GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 81506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (Firma) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf 375.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der ORYX RED Warenhandels & Marketing GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 50057) beschlossen. Neue Firma: ORYX GmbH. 375.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der ORYX RED Warenhandels & Marketing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 50057) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.