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OSTRICK INGENIEUR PLANUNGS GMBH

O.I.P, Bürokomplexe, Studentenwohnanlagen..., Projektleiterprinzip, Fachplanungen, Neubauvorhaben, Modernisierungsmaßnahmen, Einkaufszentren, Grossprojekte
Adresse / Anfahrt
Kopernikusstraße 28
40223 Düsseldorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: OSTRICK INGENIEUR PLANUNGS GMBH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Erasmusstraße 18, 40223 Düsseldorf .

2014-06-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schulhoff, Wolfgang, Diplom-Volkswirt, Düsseldorf.

2015-07-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Kopernikusstraße 28, 40223 Düsseldorf.

2016-08-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ostrick, Peter, Dipl.-Ing., Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ostrick, Mark, Düsseldorf, *11.02.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ostrick Ingenieurgesellschaft GmbH + Co. KG (Amtsgricht Düsseldorf, HRA 22909) beschlossen. Neues Stammkapital: 56.000,00 EUR.

2017-04-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2017 mit der Ostrick Ingenieurgesellschaft GmbH + Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22909) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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