2006-03-07: Der mit der HEBEG HERCULES Elast-Bauelemente Vertriebs-GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 39670) am 16.06.1998 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2005 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2008-12-16: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.10.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 650.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 332.339,72 um EUR 60.660,28 auf EUR 393.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 4 (Stammkapital) und 7 (Bekanntmachungen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Oehleckerring 32, 22419 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2012-05-25: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
2012-08-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der VVV-Holding 1 GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 123057) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.