2013-06-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2013 mit der Inkpool Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 107090) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-14: Geändert, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft OTTO Office mbH, Hamburg , Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.