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Over Dach GmbH

Baugewerbe, Dachdecker, Bitte aktiviere JavaScript..., Fassadentechnik, VOB-Kündigung, beschränkter, Bedachungs, Oberlichter, Metallfassaden, Metall-Dächer, Lichtkuppeln
Adresse / Anfahrt
Ottostraße 6
50170 Kerpen
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-22:
Geschäftsanschrift: Ottostr. 6, 50170 Kerpen. Bestellt als Geschäftsführer: Oettgen, Wilhelm, Geilenkirchen, *30.10.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Over, Wilhelm Alfred -genannt Wilfried-.

2009-07-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, § 3 und mit ihr die Euroumstellung und Kapitalerhöhung um 870,81 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Over Dach GmbH. 52.000,00 EUR. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Oettgen, Oliver Manfred, Geilenkirchen, *20.06.1983.

2009-09-28:
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Oettgen, Annelie, Geilenkirchen, *15.11.1954.

2020-11-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2020 mit der Over Service GmbH mit Sitz in mit Sitz in Kerpen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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