2007-09-12: V., Sitz Bayreuth (AG Bayreuth VR 1000), Forum Zukunft Oberfranken e.V., Sitz Bayreuth (AG Bayreuth VR 1200) und Förderverein Oberfranken Offensiv e.V., Sitz Bayreuth (AG Bayreuth VR 1126). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.