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Stadtwerke Weilheim i.OB., AöR

Kommunalunternehmen, SWE, KU..., (KU), Stromversorger, Energieversorger, Dienstleister, Energie
Adresse / Anfahrt
Stadtwerkestraße 1
82362 Weilheim i. OB
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-03:
Kommunalunternehmen der Stadt Weilheim i.OB. Satzung vom 23.11.2007 mit Nachtrag (Änderung zu § 5 -Der Verwaltungsrat-) vom 29.02.2008, je in Kraft getreten am 01.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Betrieb der öffentlichen Tiefgarage "Altstadt-Center"; Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u. ä.; städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflicht; Verkehrssicherung, Unterhalt sowie Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze; Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen. Sonstige, übliche Bauhofleistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunalunternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Der Vorstand besteht aus einer -einzelvertretungsberechtigten- Person. Vorstand: Nigg, Magnus, Polling, *05.05.1950.

2011-12-14:
Durch Stadtratsbeschluss vom 23.10.2009 hat mit Wirkung vom 01.12.2011 die Änderung des § 2 Abs. 4 sowie durch Beschluss vom 15.04.2011 mit Wirkung vom 01.05.2011 die Änderung vom § 2 Abs. 1 (h) (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Betrieb der öffentlichen Tiefgarage "Altstadt-Center"; Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u. ä.; städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflicht; Verkehrssicherung, Unterhalt sowie Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze; Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen. Sonstige, übliche Bauhofleistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunalunternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe. Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

2013-11-13:
Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 26.09.2013 die Änderung des § 6 (1) - (5) der Satzung beschlossen. Der Vorstand besteht aus einer -einzelvertretungsberechtigten- Person. Dem Vorstand gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Er vertritt das Kommunalunternehmen auch, wenn noch kein Vorstand vorhanden oder der Vorstand und dessen Abwesenheitsvertreter handlungsunfähig sind. Vorstand: Nigg, Magnus, Polling, *05.05.1950, mit der Befugnis, das Kommunalunternehmen bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

2014-01-15:
Bestellt: Vorstand: Müller, Peter, Weilheim, *12.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, das Kommunalunternehmen bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Ausgeschieden: Vorstand: Nigg, Magnus, Polling, *05.05.1950.

2015-06-12:
Durch Beschluss des Stadtrats vom 30.01.2014 wurde die Änderung des § 6 (3) sowie vom 19.03.2015 die Änderung des 5 (2) der Satzung beschlossen.

2015-12-12:
Geschäftsanschrift: Stadtwerkestr. 1, 82362 Weilheim.

2018-05-09:
Durch Beschluss des Stadtrats vom 23.03.2018 mit Wirkung vom 01.04.2018 wurde die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen.

2018-05-18:
Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Bau und Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs und Durchführung von ÖPNV im Stadtgebiet; Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u.ä.;; städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflicht; Verkehrssicherung, Unterhalt sowie Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze; Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen. Sonstige, übliche Bauhofleistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunalunternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe; Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

2018-12-15:
Durch Beschluss des Stadtrats vom 27.09.2018 wurde die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Bau und Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs und Durchführung von ÖPNV im Stadtgebiet; Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u.ä.;; städtische Reinigungs-, Räum-, Streu- und Beleuchtungspflicht; Verkehrssicherung, Unterhalt sowie Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze; Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen. (Sonstige, übliche Bauhofleistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunalunternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe); Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

2021-08-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hartmann, Stefan, Peißenberg, *04.10.1990; Herbst, Stefan, Weilheim i.OB, *15.07.1984.

2022-03-23:
Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 24.06.2021 mit Nachtrag vom 27.01.2022 die Änderung der §§ 4 , 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats) und 8 (Verpflichtungserklärungen) der Satzung beschlossen. Der Vorstand besteht aus einer einzelvertretungsberechtigen Person. Vertretungsbefugnis von Amts wegen an die allgemeine Vertretungsregelung angepasst: Vorstand: Müller, Peter, Weilheim, *12.11.1964, mit der Befugnis, das Kommunalunternehmen bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

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