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Obstscheune Tätendorf GmbH & Co. KG

Obst- und Gemüseladen, Erntezeiten, Pflücktermine..., Obsthof, Erdbeerfest, Sonntagen, Meta-Produkten, Reels, Optionale
Adresse / Anfahrt
Uelzener Chaussee 4
29576 Barum
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-16:
(der Verkauf und die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - insbesondere von Obst - sowie die Unterhaltung einer Gastronomie, einer Bäckerei und einer Mosterei). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Uelzener Chaussee 4, 29576 Barum. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Obstscheune Verwaltungs-GmbH, Barum (Amtsgericht Lüneburg HRB 208241).

2019-09-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 das Vermögens der Obsthof Tätendorf e. K., Inhaberin Claudia Reinhart mit Sitz in Barum als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-09-30:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.09.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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