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Oertzen Projektentwicklung Immobilien GmbH

Erinnerungsrahmen, Geschätzte, Gesamtkosten..., Land/Region, Auschecken, Offiz
Adresse / Anfahrt
Rathausstraße 7
21423 Winsen (Luhe)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-22:
Mit der Oertzen und Co., Haus- und Versorgungstechnik, Serviceleistungen GmbH Winsen / L. (Amtsgericht Lüneburg HRB 110045) als herrschendem Unternehmen ist am 29.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2011-01-13:
Geschäftsanschrift: Rathausstraße 7, 21423 Winsen.

2017-09-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der Oertzen & Co., Haus- und Versorgungstechnik, Serviceleistungen GmbH mit Sitz in Winsen (Amtsgericht Lüneburg HRB 110045) verschmolzen. Der mit der Oertzen und Co., Haus- und Versorgungstechnik, Serviceleistungen GmbH mit Sitz in Winsen/Luhe (Amtsgericht Lüneburg HRB 110045) am 29.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.