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Oesterle GmbH

Immobilien, Dämmung, Fassadendämmung..., Fassadensanierung, Schalldämmmaßnahmen, Innendämmung, Strukturputz, Kalkzementputz, Kalkputz, Trockenestrich, Betonsanierung
Adresse / Anfahrt
Nordring 20
76473 Iffezheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführung) und 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: Oesterle GmbH. Geschäftsanschrift: Nordring 20, 76473 Iffezheim. Gegenstand geändert; nun: a) Die Führung eines Malerbetriebes und eines Sandstrahlbetriebes b) der Handel mit Baumaterialien jeglicher Art. Personenbezogene Daten berichtigt bei Geschäftsführer: Oesterle, Klaus, Malermeister, Iffezheim, *09.08.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Führung eines Malerbetriebes. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.07.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.07.2016 den Teilbetrieb Oberflächentechnik, Sandstrahlarbeiten und Handel mit Baumaterialien aller Art aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Oesterle Oberflächentechnik GmbH", Iffezheim (Amtsgericht Mannheim HRB 725676) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-06:
Einzelprokura: Oesterle, Andrea, geb. Peter, Iffezheim, *03.01.1968.

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