2010-04-01: Geschäftsanschrift: Redlingsweg 3, 25842 Langenhorn Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Jensen GmbH, Langenhorn (Amtsgericht Flensburg, HRB 7025 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft..
2011-10-11: Der Sitz der Gesellschaft ist von Langenhorn nach Enge-Sande verlegt. Geschäftsanschrift eingetragen.
2011-12-14: Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
OffTEC GmbH, Enge-Sande
(Amtsgericht Flensburg, HRB 9160 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2011-12-20: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Jensen GmbH.
2022-05-31: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die OffTEC-Field GmbH & Co. KG mit Sitz in Enge-Sande (Amtsgericht Flensburg, HRA 6780 FL) zur Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-10: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2022 in Verbindung mit der Änderungserklärungen gemäß Urkunde vom 01.06.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 12.05.2022 und 01.06.2022 ist die OffTEC Field 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Enge-Sande (Amtsgericht Flensburg, HRA 9116 FL) zur Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.