2022-01-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Office Center Mainz Ihr Bürofachmarkt Inh. Christiane Kuhn e.K. auftretende Kauffrau Christiane Kuhn, übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Office Center Mainz Ihr Bürofachmarkt Ihn. Christiane Kuhn e.K.) am heutigen Tag wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.