2010-01-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1997. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 35519) nach Leverkusen beschlossen. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Stöckenstraße 15-17, 51371 Leverkusen. Gegenstand: die Beteiligung als Partner für Bühnenkonzepte, Beschallung, Lichtdesign und Eventlogistik, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Unternehmenswert zu fördern. Stammkapital: 51.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stradtmann, Hendrik, Leverkusen, *23.10.1975; Szczygielski, Jens, Düsseldorf, *02.05.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2015-04-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Szczygielski, Jens, Düsseldorf, *02.05.1977.
2015-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ohratorium - Miet & Event Services GmbH.
2021-11-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.11.2021 mit der Ohratrax Engineering & Construction GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln - HRB 83022 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.