2006-11-14: Mit der Ohren - Der Augenoptiker - GmbH in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRB 13244) als herrschendem Unternehmen ist am 02.11.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2009-01-06: Geschäftsanschrift: Graf-Adolf-Platz 4, 40213 Düsseldorf. Der mit der Ohren - Der Augenoptiker - GmbH, Kaarst (AG Neuss HRB 13244) am 02.11.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2008 aufgehoben. Mit der Ohren - Der Augenoptiker - GmbH, Kaarst (AG Neuss, HRB 13244), als herrschendem Unternehmen ist am 17.12.2008 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2011-10-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Ohren, Gerd, Optikermeister, Neuss, *05.01.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Zehnpfennig, André, Düsseldorf, *18.01.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-01-03: Der mit der Ohren - Der Augenoptiker - GmbH in Kaarst (AG Neuss, HRB 13244) am 17.12.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 01.08.2011 zum 30.09.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Ohren - Der Augenoptiker - GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-01-04: Die Gesellschafterversammlung hat den Gesellschaftsvertrag am 21.12.2020 in §§ 6 und 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen) geändert.