2015-02-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2015. Geschäftsanschrift: Rathenaustr. 2, 45127 Essen. Gegenstand: Der Betrieb eines Speiserestaurants. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yeh Au, Pui Yi Elsje, Moers, *10.08.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
2017-01-30: Die Gesellschafterversammlung hat am 12.12.2016 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) zu ändern.
2019-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) und mit ihr die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf insgesamt 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Okinii Düsseldorf GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63733) beschlossen. Neue Firma: Okinii Düsseldorf Essen GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2019-08-13: Die Okini Düsseldorf GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63733) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.