2019-05-17: VR 6780: Olympiastützpunkt Sachsen e.V., Leipzig . Entstanden durch Verschmelzung des Olympiastützpunkt Leipzig e.V., mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig VR 1136) mit dem Olympiastützpunkt Chemnitz/Dresden e.V., mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz VR 706) im Wege der Verschmelzung zur Neugründung gemäß Verschmelzungsvertrag vom 28.11.2018 sowie Beschluss der Mitgliederversammlungen jeweils vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.