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Omnibusse Kaltofen GmbH & Co. KG

Reise, Omnibusunternehmen, Mulde..., Behindertentourismus, Tagesfahrten
Adresse / Anfahrt
Malzmühlstraße 29a
04668 Grimma
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-05-18:
(die Beförderung von Personen mit Bussen und Taxis. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften zu beteiligen, Organschaftsverhältnisse einzugehen, Miet- und Pachtverträge zu schließen und nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu veräußern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Malzmühlstraße 29 a, 04668 Grimma. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bus & Taxi Kaltofen GmbH, Grimma (Amtsgericht Leipzig HRB 31391), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-04:
Berichtigung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Bus & Taxi Kaltofen GmbH, Grimma , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft abzuschließen.

2015-12-21:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögens als Ganzes, mit Ausnahme des betrieblichen Grundstückes Malzmühlstraße 29 a, 04668 Grimma und mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gemäß Abschnitt A.I. des vorgenannten Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, von dem einzelkaufmännischen Unternehmen VK Reisedienst e.K. mit dem Sitz in Grimma übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.