2020-12-23: d. Höhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2020. Geschäftsanschrift: Kleine Brückenstraße 16e, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, insbesondere Schmuck und Accessoires, sowie Kleidung und Textilien, Outdoorausrüstung, Wohn- und Einrichtungsgegenständen; Haushaltswaren und Tierbedarf sowie Erbringen materialwissenschaftlicher Dienstleistungen wie Werkstoffprüfung und Materialanalyse. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Carbone, Pascal, Bad Homburg v. d. Höhe, *20.02.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-13: d. Höhe. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2020 mit Nachtrag vom 30.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.12.2020 und vom 30.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Pascal Carbone, Bad Homburg v. d. Höhe, *20.02.1989 unter der Firma Pascal Carbone e.K. in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6108) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 01.12.2020 mit Nachtrag vom 30.12.2020 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.