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One Fine Day Films GmbH

Film, NAIROBI HALF, SOULBOY..., Lakhani, SUPA
Adresse / Anfahrt
Kastanienallee 79
10435 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-20:
Firma: One Fine Day Films GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kastanienallee 79, 10435 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, Produktion, der Erwerb sowie die Beteiligung an Kinofilmen und anderen audiovisuellen Produkten sowie allen weiteren, mit den Produktionen im Zusammenhang stehenden Produkten, wie Tonträger oder Merchandisingprodukten sowie die weltweite Verwertung von Rechten durch Lizenzierung sowie Veräußerung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.050,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Lakhani, Sarika Hemi, *09.06.1980, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.11.2013

2014-10-30:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.150,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.09.2014 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Steinmann & Tykwer OHG mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 50125 B) um 100 EUR erhöht auf 25.150 EUR und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Steinmann & Tykwer oHG mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 50125 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-06-09:
Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Lakhani, Sarika Hemi; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-06-24:
Prokura: 1. Bökemeyer, Sara, *15.01.1986, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2. Kurz, Verena, *10.11.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

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