2016-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.1989, zuletzt geändert am 5.3.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, , Gegenstand sowie Vertretungsregelung. Geschäftsanschrift: Nahring 7, 55218 Ingelheim. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Möbeln, Küchen und Einrichtungsgegenständen aller Art, auch kunstgewerblichen Gegenständen, Beleuchtungsartikeln und Bauelementen sowie der Betrieb von Möbelhandelsgeschäften. Stammkapital: 51.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Föst, Michael, Mellrichstadt, *09.12.1951; Föst, Oliver, Würzburg, *10.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bölke, Heike, Ingelheim, *11.07.1968; Knüttel, Karin, Schwabenheim an der Selz, *10.11.1961.
2016-01-20: Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Nahering 7, 55218 Ingelheim am Rhein.
2016-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 6.4.2016 hat die Änderung des Abschnitts I.1. des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Opti-Wohnwelt Schwaab GmbH. Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 97618 Niederlauer. Prokura erloschen: Bölke, Heike, Ingelheim, *11.07.1968; Knüttel, Karin, Schwabenheim an der Selz, *10.11.1961.
2020-10-01: Die Opti-Wohnwelt Orth GmbH mit dem Sitz in Niederlauer ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.