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Optik & Hörakustik Schmidt GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Platzhalterinhalt, Hennef-Uckerath..., Hennef und Uckerath, Spezialist in Hennef
Adresse / Anfahrt
Frankfurter Straße 67
53773 Hennef (Sieg)
1x Adresse:

Günther-Landsknecht-Straße 2
53773 Hennef (Sieg)


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2021. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 67, 53773 Hennef. Der Betrieb eines Optik- und Hörakustikgeschäfts. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Bastian, Hennef, *07.01.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bastian Schmidt, Hennef, *07.01.1978 unter der Firma Optik & Hörakustik Schmidt e.K. mit Niederlassung in Hennef betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2021-10-14:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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