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Optik Federleicht GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, EasyScan, Sportoptik..., Myopie, Schnellzugriff, Blackfin, Fassungen und Sonnenbrillen, Humphrey´s, Augenglasbestimmung
Adresse / Anfahrt
Münchener Straße 9
83620 Feldkirchen-Westerham
1x Adresse:

Heubergstraße 9
83620 Feldkirchen-Westerham


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2008. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Sehhilfen aller Art, insbesondere von/mit Brillen und Kontaktlinsen und dazugehörigen Artikeln sowie der Groß- und Einzelhandel mit Uhren und Schmuck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwarz, Heinz, Feldkirchen-Westerham, *06.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Optic Federleicht GmbH mit dem Sitz in Taufkirchen, Lkr. München und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Heubergstr. 9, 83620 Feldkirchen-Westerham. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2015-09-11:
Die "Optic Federleicht GmbH" mit dem Sitz in Taufkirchen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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