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Optik Fuchs Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Brillenmoden, Stabsichtigkeit, Sehtests..., Alterssichtigkeit, Weitsichtigkeit, Fehlsichtigkeit, Kurzsichtigkeit, Sehhilfen
Adresse / Anfahrt
Hintergasse 32
63110 Rodgau
2x Adresse:

Heusenstammer Weg 23
63110 Rodgau


Hintergasse 30
63110 Rodgau


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 mit Nachtrag vom 12.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 135,41 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Stammkapital), 2 (Sitz) und 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hintergasse 32, 63110 Rodgau. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR.

2011-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haus der Optik GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 23266) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 38.200,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 12.11.2010 Bezug genommen.

2011-07-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Haus der Optik GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 23266) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.