2010-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital), 6 (Geschäftsanteile), 8 (Einziehung), 10 (Abfindung), 12 (Erbfolge), 14 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.900,00 EUR auf 37.900,00 EUR sodann um weitere 1.100,00 EUR auf 39.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Optik Goldbach OHG, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10743) beschlossen. Neues Stammkapital: 39.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Goldbach, Joachim, Bechhofen, *03.01.1950; Goldbach, Stefan, Bechhofen, *16.11.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Marzen, Peter, Neunkirchen, *02.07.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsanschrift: Untergasse 3, 66424 Homburg.
2010-04-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 und der Gesellschafterversammlung der Firma Optik Goldbach OHG vom 16.03.2010 mit der Optik Goldbach OHG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10743) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.