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Optik Zietlow GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Sehvermögen, Rückrufnummer..., Verweisen, Augenoptikermeister, Meisterhand, Geschäftsräume, Brillenauswahl, Individuelle Sehberatung, Vertretu
Adresse / Anfahrt
Schulstraße 1
35083 Wetter (Hessen)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2017. Geschäftsanschrift: Schulstraße 1, 35083 Wetter. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines optischen Fachgeschäftes, insbesondere Herstellung, Erwerb, Vertrieb und Anpassung von Brillen und Kontaktlinsen, Herstellung und Handel mit Gegenständen aller Art, die üblicherweise von optischen Fachgeschäften vertrieben werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfeiffer, Karsten, Weimar, *24.08.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Optik Zietlow Inhaber Karsten Pfeiffer e.K., Wetter (Amtsgericht Marburg, HRA 1979) als Ganzes im Wege der Ausliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2018-06-15:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2018 das von dem Einzelkaufmann Karsten Pfeiffer, *24.08.1973, Wetter unter der Firma Optik Zietlow Inhaber Karsten Pfeiffer eK. mit Sitz in Wetter (Amtsgericht Marburg, HRA 1979) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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