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Optika GmbH

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Adresse / Anfahrt
Grüner Weg 14
41749 Viersen
1x Adresse:

Hehner Straße 107
41069 Mönchengladbach


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2006. Gegenstand: der Handel mit und der Vertrieb von Sehhilfen, insbesondere von Brillen und Kontaktlinsen einschließlich Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hauss, Ernst, Viersen, *06.10.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Nach Berichtigung der Schreibweise des Nachnamens Geschäftsführer: Hauß, Ernst, Viersen, *06.10.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-21:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2020 im Wege des Formwechsels in die Optika AG mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 19399) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.