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Optima Bauträger GmbH

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Adresse / Anfahrt
Eingang Dachauer Straße 63
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Griesbeck, Michael, Murnau, *03.07.1970.

2009-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.500.000 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführung), 7 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 8 (Gesellschafterversammlung), 11 (Einziehung) und 12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. § 9 (Jahresabschluss) entfällt. § 14 wird zu § 9 und die Nummerierung der §§ 15 und 16 in eine entsprechend fortlaufende geändert. Geschäftsanschrift: Bayerstr. 83, 80335 München. Neues Stammkapital: 6.000.000,00 EUR.

2010-07-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung), 7 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme der persönlichen Haftung bei den Gesellschaften OPTIMA Anlage- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co., Kommanditgesellschaft für Vermögensanlagen, und Kommanditgesellschaft für Wirtschaftsförderung OPTIMA Anlage- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch bei weiteren Kommanditgesellschaften die persönliche Haftung zu übernehmen; ferner die gewinnbringende Anlage des Gesellschaftsvermögens in allen Bereichen der Wirtschaft im In- und Ausland, Verwaltung fremden Vermögens und die Anlageberatung sowie die Übernahme von Makler- und Bauträgergeschäften, Darlehensvermittlung.

2011-10-12:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 4, 80335 München.

2022-01-13:
Die Optima International Consult GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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