2019-08-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2019. Geschäftsanschrift: Marktstraße 3, 32312 Lübbecke. Gegenstand: Planung und Durchführung von Fahrzeugeinrichtungen aller Art sowie die Erbringung von diesem Zweck dienenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Akliki, Ali, Lübbecke, *01.06.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Familienname auf Grund eines Schreibfehlers gem. § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt, weiterhin: Geschäftsführer: Aklikli, Ali, Lübbecke, *01.06.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2019 das von dem Einzelkaufmann Aklikli, Ali, Lübbecke, geb. am 01.06.1973, unter der Firma Optima Systeme e.K., Inhaber Ali Aklikli in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRA 9649) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-30: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.12.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.