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Optris GmbH

PI, CTlaser, CSmicro..., CSlaser, NetBox, Mandatory, Infrared, Short-wavelength, Pyrometer, Infrarot-Thermometer
Adresse / Anfahrt
Ferdinand-Buisson-Straße 14
13127 Berlin
2x Adresse:

Pankstraße 8-10
13127 Berlin


Straße des 17. Juni 14
10117 Berlin


Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ferdinand-Buisson-Straße 14, 13127 Berlin.

2018-11-22:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere geändert wurde § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen).

2018-11-26:
Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Dr. Kienitz, Ulrich, *18.03.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-02-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 213.930,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2019 ist das Stammkapital um 13.930,00 EUR auf 213.930,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .

2020-08-28:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Optris Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in den Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 89432 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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