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Orthopädie- und Schuhtechnik Volker Müller GmbH & Co. KG

Einlagen, Körperstatikanalyse, Pedographie..., Laufbandanalyse, Bandagen, Aqualizer, Schuhempfehlung
Adresse / Anfahrt
Kölner Straße 13
51789 Lindlar
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-15:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Orthopädie- und Schuhtechnikunternehmens, insbesondere die Herstellung orthopädischer Produkte wie Maßschuhe, Diabetikerschutzschuhe, konfektionierter Schuhe, Einlagen, Orthesen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe sowie die Körperstatikanalyse, Laufbandanalyse, Pedographie, CAD-Technologie sowie die Beratung in diesen Bereichen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kölner Straße 13, 51789 Lindlar. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: V.M. Verwaltungs GmbH, Lindlar (Amtsgericht Köln HRB 98121), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fabritius, Klaudia, Lindlar, *04.06.1965.

2019-07-11:
Nach Firmenänderung: Orthopädie- und Schuhtechnik Volker Müller GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2019 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2019 das einzelkaufmännische Unternehmen Orthopädie- und Schuhtechnik Volker Müller e.K. mit Sitz in Lindlar (Amtsgericht Köln, HRA 33928) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.